Ergänzende
Informationen für Veranstalter und Agilityrichter
- Alle
österreichischen
Agilityrichter
sind befugt, den Teil „Prüfung
im Verkehr“ der BH-Prüfung
auf Basis der veröffentlichten Bestimmungen (http://www.oekv.at/downloads/Begleithundepruefung.pdf
) abzunehmen.
- Agilityrichter
sind nicht
befugt, den
Unterordnungsteil der
BH-Prüfung abzunehmen, außer
sie sind auch
Leistungsrichter für
Schutz- und Gebrauchshunde, Wesensrichter, Breitensportrichter,
Obediencerichter oder Rettungshunderichter.
- Für den
Verkehrstest muss eine
gültige
Veranstaltungsgenehmigung
vorliegen. Falls der Verkehrstest als Teil einer Agilityveranstaltung
stattfindet, muss er auf der Veranstaltungsgenehmigung dieser
Agilityveranstaltung angeführt sein.
- Die
Kontrolle der
Antrittsberechtigung obliegt
wie bisher der veranstaltenden OG. Es erscheint aber v.a. in den ersten
Monaten der Gültigkeit der neuen Bestimmungen zweckmäßig, als
amtierender Agilityrichter in der LK1
stichprobenartige
Leistungsheftkontrollen
vorzunehmen.
- Sollte bei einem
Hund vor dem 01.01.2010 ein positives Laufergebnis vorliegen, das nicht
im Leistungsheft eingetragen wurde (A-Open, J-Open oder Jumping in einer
LK), muss vom jeweiligen Hundeführer eine
Ergebnisliste
vorgelegt werden, in der das Laufergebnis ersichtlich ist.
- Dieser Lauf ist
beim ersten Antritt im Jahr 2010 von der veranstaltenden OG im
Leistungsheft
nachzutragen (inkl. Name des
Richters lt. Ergebnisliste). Das Leistungsheft und die Ergebnisliste
sind dem amtierenden Agilityrichter noch vor dem 1. Lauf vorzulegen. Der
amtierende Agilityrichter überprüft die Ergebnisliste und bestätigt dann
den Leistungshefteintrag mit seiner Unterschrift.
- Sollten
Zweifel an der
Gültigkeit der Ergebnisliste
bestehen, hat eine Meldung an den ÖKV-Agilityreferenten zu erfolgen.
- Der Verkehrstest ist mit dem Ergebnis "bestanden"
bzw. "nicht bestanden" in das Agility-Leistungsheft
einzutragen (
Mustereintrag siehe
HIER )
- Sollte bei einem
Erstantritt ein Nachweis (Eintrag
in einem UO-Leistungsheft)
vorgelegt werden, dass vor dem 01.01.2010 eine Prüfung einer anderen
Sparte (z.B. BGH-A, BGH-1, Breitensport etc.) positiv abgeschlossen oder
eine vollständige BH-Prüfung zu einem beliebigen Zeitpunkt absolviert
wurde, so ist diese Prüfung am Tag des ersten Antritts im Jahr 2010 in
das Agility-Leistungsheft zu übertragen und noch vor dem 1. Lauf vom
amtierenden Agilityrichter zu bestätigen. (
Mustereintrag siehe HIER )
- Sollte ein
Agilityrichter zur
Abnahme eines
Verkehrstests eingeladen
werden, muss dringend angeraten werden, mit der veranstaltenden OG
rechtzeitig Kontakt aufzunehmen und alle Durchführungsdetails
abzuklären, wie z.B.
- örtliche
Voraussetzungen (abgesicherte/-r Straße/Weg außerhalb des
Übungsgeländes)
- personelle
Kapazitäten (Helfer)
- verfügbare
Hilfsmittel (Auto, Fahrrad…)
- Ablaufplan
(zeitlicher Ablauf, Prüfungsgruppen…)
- Weitere Infos und
erste Erfahrungsberichte zur praktischen Durchführung des Verkehrstests
wird es bei der nächsten
Agilityrichtertagung
am 14.03.2010 geben.