Ergänzende
Informationen für Veranstalter und Agilityrichter
- Ab dem 01.01.2010
besteht für alle Hundeführer mit Hunden, die im genannten Grenzbereich
einer Größenklasse liegen, die Möglichkeit, ihren Hund
freiwillig von einem
weiteren Richter vermessen
zu lassen.
- Alle
Zweit-/Drittvermessungen dürfen nur von
amtierenden
Agilityrichtern im Rahmen von Agilityveranstaltungen
vorgenommen werden, zu denen der zu vermessende Hund
ordnungsgemäß gemeldet
wurde, d.h. Vermessungen außerhalb von Agilityveranstaltungen,
Vermessungen bei Agilityveranstaltungen durch nicht amtierende
Agilityrichter sowie Vermessungen von nicht ordnungsgemäß gemeldeten
Hunden sind nicht gestattet.
- Freiwillige
Zweit-/Drittvermessungen bei Agilityveranstaltungen können während des
gesamten Tages
im Rahmen der vorhandenen zeitlichen und örtlichen Möglichkeiten
durchgeführt werden. Die Entscheidung, wann und in welchem Umfang
freiwillige Zweit-/Drittvermessungen vorgenommen werden, obliegt dem
amtierenden Agilityrichter.
- Sollte aus Sicht
des amtierenden Agilityrichters im Rahmen einer Agilityveranstaltung
keine Möglichkeit zur Durchführung freiwilliger Zweit-/Drittvermessungen
bestehen, ist an diesem Tag
keine Vermessung
– außer bei Erstantritten – möglich.
- Bei
WM- oder
EO-Qualifikationen sind die
Zweit-/Drittvermessungen bei allen Hunden, die im zuvor genannten
Grenzbereich einer Größenklasse liegen und zuvor noch nicht zweit-/drittvermessen
wurden, auf Basis der veröffentlichten Bestimmungen vor dem ersten Lauf
verpflichtend.
- In diesem Fall
erscheint es zweckmäßig, als amtierender Agilityrichter mit der
veranstaltenden OG
rechtzeitig Kontakt
aufzunehmen, um ausreichend
Zeit für allfällige Vermessungen vorsehen zu können.
- Bei
Zweit-/Drittvermessungen
sind - unabhängig vom Datum der
Erstvermessung - in jedem Fall
vom amtierenden Agilityrichter auf der
Rückseite des vorderen
Deckblatts des
Leistungsheftes folgende Eintragungen vorzunehmen:
- xx,x cm
(gemessene Größe in cm)
- L oder M oder
S (Größenklasse)
- Datum der
Vermessung
- Unterschrift
des Agilityrichters
- Name des
Agilityrichters in Blockbuchstaben
Mustereintrag siehe HIER
!
- Falls die
ermittelte
Größenklasse der Zweitvermessung
mit der im Leistungsheft eingetragenen Größenklasse der Erstvermessung
übereinstimmt,
wird nach der Eintragung auf der Rückseite des vorderen Deckblatts die
eingetragene
Größenklasse zusätzlich wie folgt bestätigt:
- Bestätigung
erfolgt auf der Seite, wo vom erstvermessenden Richter die
Größenklasse eingetragen wurde (das ist die Seite, wo auch die
Bestätigungen der Leistungsklassen vorgenommen werden)
-
zweitvermessender Richter trägt ein:
- den
Buchstaben der Größenklasse (L oder M oder S)
- Datum der
Vermessung
-
Unterschrift
- den
Namen
in Blockbuchstaben
Mustereintrag siehe HIER
!
- Falls die
ermittelte
Größenklasse der Zweitvermessung
mit der im Leistungsheft eingetragenen Größenklasse der Erstvermessung
nicht
übereinstimmt, erfolgt außer
dem oben beschriebenen Eintrag auf der Rückseite des vorderen Deckblatts
des Leistungsheftes kein weiterer Eintrag.
- Falls die
ermittelte
Größenklasse der Drittvermessung
mit der im Leistungsheft eingetragenen Größenklasse der Erstvermessung
übereinstimmt,
wird die eingetragene Größenklasse vom drittvermessenden Agilityrichter
so bestätigt,
wie es zuvor im Falle der Übereinstimmung bei der Zweitvermessung
beschrieben wurde.
- Falls die
ermittelte
Größenklasse der Drittvermessung
mit der im Leistungsheft eingetragenen Größenklasse der Erstvermessung
nicht
übereinstimmt, werden vom
drittvermessenden Agilityrichter folgende
Korrekturen
vorgenommen:
- Korrektur
erfolgt auf der Seite, wo vom erstvermessenden Richter die
Größenklasse eingetragen wurde (das ist die Seite, wo auch die
Bestätigungen der Leistungsklassen vorgenommen werden)
- die
eingetragene Größe (in cm) als auch die eingetragene Größenklasse
der Erstvermessung werden deutlich durchgestrichen
-
drittvermessender Richter trägt ein:
- die von
ihm ermittelte Größe (in cm)
- den
Buchstaben der Größenklasse (L oder M oder S)
- Datum der
Vermessung
-
Unterschrift
- den Namen
in Blockbuchstaben
- Korrektur der
Größenklasse auf der Vorderseite des Deckblatts des Leistungsheftes
- Überkleben
des Farbpunktes auf der Vorderseite des Deckblatts des
Leistungsheftes mit einem Punkt in der korrekten Farbe
Mustereintrag siehe HIER
!
-
Informelle Nachvermessungen
bzw.
Nachvermessungen ohne Eintragung des Ergebnisses ins Leistungsheft sind
strikt untersagt.